Heisst mehr Lärm auch weniger Miete?
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil können Vermieter Entschädigungen für den Minderwert ihrer Liegenschaft durch Fluglärm erhalten. Mietende sollten prüfen, ob sie eine Mietzinsherabsetzung verlangen sollen.
Pech für den Kanton Zürich und die Flughafenbetreiberin. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 9. Dezember 2012 einen Streit zu ihren Ungunsten entschieden. Es ging um die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses in Glattbrugg. Die Liegenschaft ist vom Fluglärm von Kloten betroffen. Die Vermieterin verlangte eine Entschädigung wegen der erlittenen Wertminderung ihrer Liegenschaft durch den Jetlärm.
Das Bundesgericht hatte bereits im Jahr 2007 entschieden, dass nicht nur Einfamilienhausbesitzer, sondern auch solche von Mehrfamilienhäusern eine fluglärmbedingte Entschädigung geltend machen können. Dies war zuvor strittig gewesen. Das Bundesgericht hatte angeordnet, dass der Wertverlust bei Mietliegenschaften nur schematisch zu ermitteln sei. Dies entlastet die Eigentümer davon, konkrete Ertragseinbussen zu beziffern.
Mietende sollten anspruch prüfen Die Eigentümerin aus Glattbrugg hat nun eine Wertminderung von 17,5 Prozent des Verkehrswertes der Liegenschaft erstritten. Das ergibt einen Betrag von 388’216 Franken, den ihr die Flughafenbetreiberin erstatten muss. Berechnet wurde der Betrag aufgrund eines Modells, das auf den Daten von Liegenschaftentransaktionen im Zeitraum von 1997 bis 2008 beruht. Hat aber nur die Eigentümerin etwas zugute und nicht auch die vom Fluglärm besonders betroffenen Mietenden?
«Teilweise schon», sagt SMV/DPräsidentin Anita Thanei. Wenn ein Vermieter eine solche Entschädigung wegen Fluglärm-Wertminderung erhalten hat, könnten jene betroffenen Mietenden darauf Bezug nehmen, die schon vor der grossen Ausweitung des Fluglärms in der Wohnung lebten. Diese könnten ihrerseits einen Mangel an der Wohnung geltend machen. Fluglärm gilt mietrechtlich gesehen als Mangel an der Mietsache, bei dem der Mietende einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion hat, solange der Mangel nicht behoben ist. «Es muss in diesen Fällen nicht mehr darüber diskutiert werden, ob das Mietobjekt mangelhaft ist oder nicht. Der Bestand eines Mangels ist durch die Anerkennung eines Minderwerts der Liegenschaft und Zusprechung einer Entschädigung an den Eigentümer belegt», sagt Thanei. Keinen Anspruch haben Mietende, die schon bei grossem Fluglärm eingezogen sind und die eigentlich durch eine tiefere Anfangsmiete der lärmbelasteten Wohnung entschädigt sein sollten.
Ohne dass die Mietenden aktiv werden, geschieht in aller Regel nichts. Sie müssen den Mangel selber anmahnen. Im eidgenössischen Parlament ist schon lange ein entsprechender Vorstoss hängig, der die Ansprüche der Mietenden in solchen Fällen regeln soll. Doch bisher kam es noch zu keiner Lösung.
aus >Mieten und Wohnen<, Nr. 1, Februar 2012
Heisst mehr Lärm auch weniger Miete?
Re: Heisst mehr Lärm auch weniger Miete?
Fragwürdiges Städteranking
Ein [...] 'Städtelärmranking 2011' hat die Geers-Stiftung kürzlich veröffentlicht und damit ein reges Medienecho ausgelöst. Landauf, landab war plötzlich von lauten und leisen Städten die Rede. Auch in Kommunen, die nicht im Ranking erwähnt waren, wurde das Thema Lärmbelastung wieder diskutiert und die Lokalpolitiker nahmen zu Minderungskonzepten Stellung. In Anbetracht dieser öffentlichen Reaktion wäre ein Städteranking eigentlich zu begrüssen. Leider weisst die dem Städteränking zugrunde liegende Studie gravierende methodische Defizite auf.
Quelle
Ein [...] 'Städtelärmranking 2011' hat die Geers-Stiftung kürzlich veröffentlicht und damit ein reges Medienecho ausgelöst. Landauf, landab war plötzlich von lauten und leisen Städten die Rede. Auch in Kommunen, die nicht im Ranking erwähnt waren, wurde das Thema Lärmbelastung wieder diskutiert und die Lokalpolitiker nahmen zu Minderungskonzepten Stellung. In Anbetracht dieser öffentlichen Reaktion wäre ein Städteranking eigentlich zu begrüssen. Leider weisst die dem Städteränking zugrunde liegende Studie gravierende methodische Defizite auf.
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Re: Heisst mehr Lärm auch weniger Miete?
Die Betreiber des Flughafens Zürich müssen über die Bücher: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat heute mitgeteilt, dass es erstmals Massnahmen gegen den nächtlichen Fluglärm anordnet. Auslöser ist das Lärmmonitoring, zu dem die Flughafen-AG verpflichtet ist. Die letzte Erhebung von 2016 zeigte, dass es zwischen 22 Uhr und Mitternacht zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung kam.
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