Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall Entwicklung

Tätigkeit, Tageszeit und Umgebung spielen eine wichtige Rolle ob Lärm im Tieftonbereich (kurz LFN) eine unangenehme Begleiterscheinung oder eine dramatische Belastung darstellt. LFN vermindert das Wohlbefinden selbst dann, wenn er nicht bewusst wahrgenommen wird. Es ist darum angezeigt, dass genau so wie im Umgang mit Giftmüll oder radioktivem Material auch bei Lärmemissionen präventiv Massnahmen zum Schutze der Wohnbevölkerung ergriffen wird.
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hifi
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Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall Entwicklung

Beitrag von hifi »

Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall Entwicklung

Nach wie vor bestehen Unklarheiten über die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen. Infraschall hat eine Frequenz unterhalb 16 bis 20 Hz, liegt also unter der menschlichen Hörschwelle. Das Umweltbundesamt hat zu dieser Thematik im Jahr 2011 ein Forschungsvorhaben vergeben, das nunmehr abgeschlossen ist. In der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde der Stand des Wissens über die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen, die Identifizierung von Infraschallquellen und die potenziellen Betroffenheiten in Deutschland durch Infraschall erarbeitet.

Im Rahmen einer Betroffenheitsanalyse konnten keine regionalen Schwerpunkte gefunden werden. Am meisten führten Anlagen der Energieerzeugung sowie raumlufttechnische Anlagen zu Beschwerden über Infraschall und tieffrequente Geräusche. Darüber hinaus wurde ein Studiendesign für eine Lärmwirkungsstudie über Infraschall‧immissionen entwickelt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerks zum Immissionsschutz unterbreitet.


Kurzbeschreibung (dem 2014 erschienenen Papier entnommen)

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde der Stand des Wissens über die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen, die Identifizierung von Infraschallquellen und die potentiellen Betroffenheiten in Deutschland durch Infraschall erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Studiendesign für eine Lärmwirkungsstudie über Infraschallimmissionen entwickelt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes zum Immissionsschutz unterbreitet. Die Studie kommt zu folgend en Ergebnissen:

• Aus der Literaturrecherche kann kein einheitliches Bild zur Ermittlung und Beurteilung von tieffrequenten Schallen abgeleitet werden. Insbesondere in Deutschland existieren nur wenige Untersuchungen, die sich mit Infraschall beschäftigen. F ür weitere Vorhaben wurde eine Datenbank erstellt.

• Für die akustische Identifizierung und Bewertung wurden Erhebungsinstrumente entwickelt, die eine erste akustische Beschreibung und Einordnung von potentiellen Infraschallquellen zulassen.

• Die Befragungen der Immissionsschutzbehörden der Länder und die Auswertung von Internetkommunikationen zum Infraschall zeigen eine etwas höhere Belästigung im süddeutschen Raum. Dabei wurden vor allem Belästigungen durch raumlufttechnische Anlagen und Biogasanlagen genan nt. In der behördlichen Praxis finden bei Konflikten mit Infraschall im Allgemeinen die TA Lärm und die DIN 45680 Anwendung.

• Es wurde ein Studiendesign für eine interdisziplinäre Feldstudie entwickelt und die wesentlichen Befragungsinhalte und Quellen def iniert.

• Zur Bewertung des tieffrequenten Lärms (< 100 Hz) kann die DIN 45680 „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“ verwendet werden. Speziell zur Erfassung von Infraschallimmissionen (< 20 Hz) gibt es die internat ionale Norm ISO 7196 „Acoustics – Frequency–weighting characteristic for infrasound measurements“. Die Forschungsarbeiten zeigen, dass diese Normen im Hinblick auf die Beurteilung von Infraschall Defizite aufweisen und deshalb weiterentwickelt werden soll ten. Die derzeitige Überarbeitung der DIN 45680 weist einen Weg, wie Inkonsistenzen im tieffrequenten Bereich behoben werden können.


texte_40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf
Autoren: Univ. - Prof. Dr. - Ing. Detlef Krahé Bergische Universität Wuppertal, Wuppertal Dirk Schreckenberg ZEUS GmbH, Hagen Fabian Ebner, Christian Eulitz, Ulrich Möhler Möhler + Partner Ingenieure AG Im Auftrag des Umweltbundesamtes UMWELTBUNDESAMT

Abschlussdatum: März 2014

Danke an Stefan für den Hinweis auf die Studie.
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hifi
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Re: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall Entwickl

Beitrag von hifi »

Im Kapitel >Identifizierung von Quellen, von denen Infraschallemissionen in nicht unerheblichem Maß ausgehen können< wird Verkehrslärm (Strassen, Luftverkehr mit Akzent im Süddeutschen Raum) aus mir schwer nachvollziehbaren Gründen nicht ausgewiesen. Vorschlag Strassenlärm siehe nachfolgend (kursiv gesetzt). Fokusiert werden in Grösse 1-7:

Gr.I. Raumlufttechnische Anlagen, Bsp. Klima - und Lüftungsanlagen
Gr.II. Baumaschinen, Bsp. Dieselrammen, Rüttelwalzen
Gr.III. Anlagen von Energieerzeugung und - transport, Bsp. Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Umspannwerke, Koronageräusche von Überlandleitungen
Gr.IV. Verkehrstechnische Einrichtungen, Bsp. Schiffe, Lkw, Bahn
Gr.V. Sieb - und Sortieranlagen, Bsp. Plansichter, Doppeldeckersieb
Gr.VI. Kompressoren und Pumpen, Bsp. Hochdruckreiniger, Dampfstrahler
Gr.VII. Transport, Bsp. Förderbänder, Vibrationsrinnen, Rohrleitungen
Gr.VIII. Sonstige technische Anlagen, Bsp. Sägegatter, Auspacktrommeln, Druckmaschinen
Gr.IX. Natürliche Quellen, Bsp. Erdbeben, Vulkanausbrüche, Meeresbrandung, Tiere
Gr.X. Veranstaltungen , Bsp. Diskotheken, Openair - Veranstaltungen
Gr.XI. Produktionsstätten, Bsp. Herstellungs - und Fertigungsbetriebe
Gr.XII. Sonstiges, Bsp. Geschütze, Explosionen, Raketenstarts

Gr.IX. Hauptstrasse
Gr.X. Hauptverkehrsachse dauerhaft belastet mit/ohne Stau
Gr.XI. Kreuzung / 4 spurige Strassen
Gr.XII. Fernstrasse mit LKWs / 4-8 spurig
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Re: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall Entwickl

Beitrag von hifi »

Den Behörden werden im Bericht schleche Noten ausgestellt:

>Bislang ist die Betroffenheit der Bevölkerung durch Infraschall und tieffrequente Geräusche wenig dokumentiert.< (S. 20)

Ob das so stimmt? Einzelne Länder scheinen Zahlen Betroffener nennen zu können, was aus den Medien zu entnehmen ist.

Die Fachleute auf den Ämtern werden ebenfalls angemahnt. Der Vorwurf zeilt allerdings deutlich über das Ziel hinaus. 0.1 Hz zu bewerten liegt deutlich ausserhalb des Interesses:

>Die Analysen der Rückmeldungen haben gezeigt, dass bislang kein einheitliches Beschwerdekataster geführt wird, zudem fehlen standardisierte Methoden für eine vergleichbare und systematisch geordnete Datenbasis. Diese Problematik wird dadurch verschärft, dass derzeit den Infraschallbereich (0,1 Hz bis 20 Hz) keine allgemeingültige Mess- und Beurteilungsvorschrift existiert.< (S. 20)
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